Bedingungen & Konditionen

SERENCO NEDERLAND B.V.
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, im Folgenden ‚Bedingungen‘ genannt, der Serenco Nederland B.V.

Artikel 1. Definitionen
1.1. In diesen Bedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:
a. Serenco: Serenco Nederland B.V., mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in Utrecht, Positronweg 12.
b. Käufer: die Partei, die einen Vertrag mit Serenco abschließt.
c. Lieferung: Lieferung der Produkte an den Käufer durch Serenco FCA (Incoterms 2000) ab Standort Serenco (Lager). Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die Produkte auf Rechnung und Risiko des Käufers.
d. Vertrag: alle Bedingungen, die zwischen Serenco und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten an den Käufer durch Serenco vereinbart wurden.
e. Angebot: eine unverbindliche Erklärung von Serenco an den Käufer, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen Serenco bereit ist, Produkte zu liefern.
f. Produkt: das Produkt, das Serenco im Rahmen eines Vertrags an den Käufer verkauft und liefert.

Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und aller Verträge zwischen Serenco und dem Käufer sowie aller neuen Angebote und Verträge und gelten darüber hinaus für alle juristischen und sonstigen Handlungen von Serenco mit, für oder gegenüber dem Käufer, einschließlich außervertraglicher Verpflichtungen.
2.2. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss der (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, Serenco hat die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Ein allgemeiner Verweis des Käufers auf seine (allgemeinen) Geschäftsbedingungen hat nicht zur Folge, dass diese anwendbar sind. Serenco lehnt die Anwendbarkeit der vom Käufer verwendeten (allgemeinen) Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
2.3. Alle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Serenco, die von den von Serenco verwendeten Bedingungen abweichen, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
2.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des von Serenco und dem Käufer geschlossenen Vertrags und den Bestimmungen dieser Bedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
2.5. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt nichtig sein oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang anwendbar.
2.6. Diese Bedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer für die zentralen Niederlande in Utrecht, Niederlande, hinterlegt.
2.7. Der niederländische Text dieser Bedingungen hat in Bezug auf seine Auslegung immer Vorrang.

Artikel 3. Zitate und Vereinbarungen
3.1. Eine vom Käufer bei Serenco aufgegebene Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Alle Angebote von Serenco sind freibleibend. Solange der Käufer das Angebot nicht schriftlich angenommen hat, ist Serenco berechtigt, das abgegebene Angebot zu widerrufen. Die Angebote beruhen auf den vom Käufer gelieferten Informationen.
3.2. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gelten Angebote für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen, danach ist das Angebot nicht mehr gültig. Der Käufer akzeptiert das Angebot bedingungslos und schriftlich, indem er es unterschreibt und an Serenco zurückschickt.
3.3. Muster/Probeexemplare werden nur zu Anschauungszwecken zur Verfügung gestellt, und die Produkte müssen nicht genau mit ihnen übereinstimmen. Der Verkauf und/oder die Verwendung oder der Verzehr der Muster/Probexemplare ist nicht gestattet.
3.4. Ein Vertrag zwischen Serenco und dem Käufer ist zustande gekommen, wenn Serenco das vom Käufer unterzeichnete Angebot erhalten hat oder wenn Serenco die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat.
3.5. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 3.4 dieses Artikels kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn Serenco dem Käufer mitgeteilt hat, dass sie mit der Art und dem Inhalt der Vorbehalte oder Änderungen einverstanden ist, falls der Käufer Bedingungen für die Annahme des Angebots stellt oder Änderungen an diesem vornimmt. Abschnitt 6:225, Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 4. Lieferung
4.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt FCA (Incoterms 2000) ab Serenco (Lager). Von diesem Zeitpunkt an gehen die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers. Wenn der Käufer möchte, dass Serenco den Transport der Produkte organisiert und Serenco sich damit einverstanden erklärt, gilt die Bedingung, dass die Produkte FCA (Incoterms 2000) ab Serenco (Lager) geliefert werden, weiterhin in vollem Umfang. Der Transport der Produkte erfolgt vollständig auf Kosten und Risiko des Käufers.
4.2. Die von Serenco angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert und stellt keine Frist dar. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist stellt keine Vertragsverletzung seitens Serenco dar und berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag aufzulösen oder die Bestellung zu stornieren, bis Serenco eine schriftliche Inverzugsetzung erhalten hat, in der Serenco eine angemessene Frist zur Lieferung der Produkte eingeräumt wurde.
4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte abzunehmen, wenn sie geliefert werden. Wenn der Käufer die Abnahme der Produkte verweigert, kann Serenco frei entscheiden, was mit den Produkten geschehen soll, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers zur Begleichung des Kaufpreises.

Artikel 5. Bezahlung und Sicherheit
5.1. Die Zahlung für die von Serenco gelieferten Produkte ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, ohne dass der Käufer das Recht hat, eine Aufrechnung, einen Rabatt, einen Aufschub oder eine (persönliche) Pfändung zu fordern.
5.2. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Käufer in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung durch den bloßen Ablauf des Fälligkeitstermins erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Käufer die gesetzlichen Zinsen (gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), erhöht um 2,5% Verzugszinsen pro Jahr. Alle anderen (Inkasso-)Kosten, die Serenco entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des vom Käufer geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Inkasso. Das Vorstehende lässt das Recht von Serenco unberührt, den tatsächlich entstandenen Schaden vom Käufer zurückzufordern.
5.3. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden erstens zur Begleichung der Kosten, zweitens zur Begleichung der fälligen Zinsen und drittens zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungen verwendet.
5.4. Serenco behält sich das Recht vor, während der Ausführung des Vertrags eine Vorauszahlung zu verlangen.
5.5. Serenco behält sich jederzeit das Recht vor, vom Käufer eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Sicherheit auf Anfrage zu leisten. Serenco ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufzuschieben, bis die geforderte Sicherheit geleistet wurde.
5.6. Alle Forderungen von Serenco werden sofort fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn:
a. die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt ist;
b. für den Käufer ein Konkurs, ein Moratorium oder eine Umschuldungsvereinbarung beantragt wird;
c. der Käufer wurde für insolvent erklärt, dem Käufer wurde ein Moratorium gewährt, eine Umschuldung
dem Käufer eine Vereinbarung auferlegt wurde oder der Käufer verstorben ist;
d. das Eigentum oder die Forderungen des Käufers gepfändet werden;
e. der Käufer sein Unternehmen ganz oder teilweise veräußert oder aufgibt;
f. die direkte oder indirekte Kontrolle über das Geschäft des Käufers ändert;
g. der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Serenco nicht nachkommt.
5.7. In den in Artikel 5.6 beschriebenen Fällen hat Serenco das Recht,:
a. die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aufschieben, bis der Käufer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat;
b. den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist; unbeschadet des Rechts von Serenco auf Erfüllung und/oder Schadensersatz.

Artikel 6. Beibehaltung des Titels
6.1. Serenco behält sich das Eigentum an allen an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Produkten vor, bis der Käufer alle Forderungen, die Serenco aus welchem Grund auch immer gegenüber dem Käufer hat oder erwerben kann, einschließlich aller Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung der vorgenannten Forderungen ergeben, vollständig beglichen hat. Solange die Forderungen von Serenco nicht beglichen sind, ist es dem Käufer nicht gestattet, die Ware zu vermarkten oder zu verarbeiten oder einen Dritten damit zu beauftragen.
die Produkte anders als im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten.
6.2. Wird ein von Serenco geliefertes Produkt, an dem Serenco sich das Eigentum vorbehalten hat, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt, so gilt das Recht dieses Mitgliedstaates für den Eigentumsvorbehalt, sofern die einschlägigen Bestimmungen dieses Rechts für Serenco günstiger sind.
6.3. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Serenco zu lagern. Wenn der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, schuldet er eine Vertragsstrafe, die nicht gerichtlich gemildert werden kann, in Höhe des doppelten Restbetrags, den der Käufer Serenco schuldet.
6.4. Serenco hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, die sich noch auf dem Gelände des Käufers befinden, wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Käufer ist verpflichtet, Serenco jederzeit ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder Gebäuden zu gewähren, um die Produkte zu inspizieren und/oder seine Rechte auszuüben.

Artikel 7. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum
7.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält Serenco bei der Erstellung eines Angebots oder beim Abschluss eines Vertrags alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags zu liefernden Produkten.
7.2. Der Käufer ist ausschließlich berechtigt, diese Produkte für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verwenden. Der Käufer garantiert, dass er keine geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte von Serenco oder Dritten verletzt, und stellt Serenco von allen Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte frei.
7.3. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder geistige und/oder gewerbliche Schutzrechte von, auf oder in Produkten, Broschüren und Software und/oder anderen Gegenständen von Serenco zu entfernen und/oder zu ändern.

Artikel 8. Garantie / Reklamationen
8.1. Die von Serenco zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die die Produkte bei normalem Gebrauch bestimmt sind. Serenco gewährt pro Produktgruppe eine Garantie für einen bestimmten Zeitraum nach der Lieferung auf Konstruktions-, Material- und/oder Herstellungsfehler. Für Projecta Intelli-Start Starthilfegeräte ist dies 1 Jahr, für Projecta Charge N Maintain Batterieladegeräte sind es 5 Jahre.
8.2. Geringfügige branchenübliche Toleranzen bei Qualität, Größe oder Ausführung fallen nicht unter die Garantie, berechtigen nicht zur Reklamation und stellen keinen Grund für eine Auflösung oder Entschädigung dar.
8.3. Alle Garantien erlöschen, wenn ein Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist, wie z.B. durch falsche Lagerung oder Wartung durch den Käufer und/oder Dritte, oder wenn der Käufer oder Dritte das Produkt ohne Zustimmung von Serenco verändert oder versucht haben, es zu verändern, andere Gegenstände daran angebracht haben, die nicht daran angebracht werden sollten, oder wenn das Produkt nicht gemäß den Anweisungen verarbeitet oder behandelt wurde.
8.4. Der Käufer ist verpflichtet, die von Serenco gelieferten Produkte unmittelbar nach der Lieferung sorgfältig auf etwaige Mängel zu prüfen. Alle sichtbaren Mängel müssen Serenco innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Serenco gemeldet werden. Bei verspäteten Reklamationen erlischt das Recht des Käufers, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, Erfüllung zu fordern und/oder Schadenersatz zu verlangen.
8.5. Wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert und nachweist, dass die Mängel oder Unzulänglichkeiten die Folge eines zurechenbaren Versäumnisses von Serenco bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer sind, wird Serenco – nach eigenem Ermessen – für eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz des Produkts sorgen, einen Preisnachlass gewähren oder andere Maßnahmen ergreifen.
8.6. Eine vom Käufer eingereichte Beschwerde setzt seine Zahlungsverpflichtung gegenüber Serenco nicht aus. Der Käufer ist verpflichtet, die restlichen Produkte zu kaufen und zu bezahlen.

Artikel 9. Liefert
9.1. Für alle Rücksendungen beachten Sie bitte das Serenco RMA-Verfahren. Diese finden Sie im Download-Bereich auf der Serenco-Website.

Artikel 10. Erklärung zum Datenschutz
10.1. Serenco verarbeitet die erhaltenen persönlichen Daten in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung (und natürlich in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung). Die Datenschutzerklärung von Serenco ist auf der Website von Serenco verfügbar.

Artikel 11. Höhere Gewalt
11.1. Die Nichterfüllung einer der Verpflichtungen von Serenco aus dem Vertrag infolge höherer Gewalt berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag aufzulösen und/oder Schadenersatz zu verlangen. Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle von Serenco liegen und die die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen. Als Fälle höherer Gewalt gelten: drohende Kriegsgefahr, Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Blitzschlag, Pandemien, Kriegshandlungen, Erdbeben, Wasserschäden, Sitzstreiks, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, staatliche Maßnahmen, Unterbrechungen der Strom-, Gas-, Wasser- oder Internetversorgung, Verstöße oder rechtswidrige Handlungen seitens der Lieferanten von Serenco oder von Dritten, die von Serenco beauftragt wurden.
11.2. Serenco ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufzuschieben, solange die höhere Gewalt andauert, ohne dass der Käufer das Recht hat, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatz zu verlangen. Wenn der Zeitraum der höheren Gewalt länger als zwei Monate dauert, sind Serenco und der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.

Artikel 12. Haftung
12.1. Weist der Käufer eine Vertragsverletzung seitens Serenco nach, beschränkt sich die Haftung von Serenco auf die Höhe des vom Käufer erlittenen direkten Schadens, den dieser nachzuweisen hat. Die Haftung für unmittelbare Schäden ist in jedem Fall auf den einmaligen Rechnungswert des mangelhaften Produkts beschränkt, höchstens jedoch auf 100.000 €.
12.2. Darüber hinaus haftet Serenco nicht für etwaige Schäden oder Verluste:
a. wenn die Produkte für andere Zwecke verwendet werden, als die, für die sie auf der Grundlage der von Serenco bereitgestellten Informationen geeignet sind und für die sie normalerweise verwendet werden;
b. wenn die Produkte unsachgemäß verarbeitet und/oder behandelt werden;
c. wenn die Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt werden;
d. die sich aus nicht funktionalen Eigenschaften der Produkte ergeben.
12.3. Serenco haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, einschließlich Handelsverluste, Folgeschäden, Umsatzverluste oder Verlust des Firmenwerts, die der Käufer erleidet, ungeachtet der Ursache. Der Käufer garantiert, dass er diese Bestimmung gegenüber seinen Käufern oder Dritten durchsetzen wird. Serenco ist berechtigt, sich auch gegenüber Dritten auf diese Bestimmung zu berufen.
12.4. Der Käufer stellt Serenco von der Haftung gegenüber Dritten frei.
12.5. Alle gegen Serenco erhobenen Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr oder einer kürzeren gesetzlichen Frist, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs.
12.6. Serenco ist unter keinen Umständen haftbar, wenn der Käufer gegenüber Serenco in Verzug ist.

Artikel 13. Rechtsstreitigkeiten
13.1. Auf alle Angebote und Verträge, die unter diese Bedingungen fallen, sowie auf alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Streitigkeiten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, vorbehaltlich Artikel 6.2 dieser Bedingungen, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn eine an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei ihren Wohnsitz im Ausland hat. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht von 1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus einem mit Serenco geschlossenen Vertrag ergeben, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht im Bezirk Amsterdam, Niederlande, verhandelt.